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Es gelten immer die jeweiligen Kontaktbeschränkungen nach der CoronaVO.

Inzidenzwert von max. 10:

  • Im Freien zulässig mit max. 300 Personen ohne Test-/Impf-/Genesenennachweis

  • In geschlossenen Räumen mit max. 300 Personen mit max. 24 Stunden zurückliegendem Test-/Impf-/Genesenennachweis

  • Wichtig: Geimpfte/genesene Personen und Kinder zählen hier bei der Berechnung der zulässigen Personenzahl mit!

  • Maskenpflicht und Mindestabstand gelten bei diesen privaten Veranstaltungen nicht

  • Musik und Tanzen sind erlaubt

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